Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschuss
1. Zuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich von Minderleistungen förderungsbedürftiger Arbeitnehmer. Förderungsbedürftig sind Arbeitnehmer, die ohne die Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
- Rechtliche Grundlage: §§ 217–224 SGB III.
- Maßnahmen: E. können erbracht werden bei Einarbeitung, erschwerter Vermittlung, älteren Arbeitnehmern und Berufsrückkehrern (§ 218 SGB III).
- Umfang: Höhe (maximal 50 Prozent) und Dauer (maximal zwei Jahre) der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung und Eingliederungserfordernissen (§§ 219 ff. SGB III).
- 2. Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, die von den Rehabilitationsträgern auch an Arbeitgeber erbracht werden können: Vgl. §§ 34 ff. SGB IX.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Eingliederungszuschuss — Eingliederungszuschuss,   finanzielle Leistung der Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitgeber, die zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern als Zuschuss zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erbracht werden kann …   Universal-Lexikon

  • Eingliederungszuschuss — Eingliederungszuschüsse (EGZ) können Arbeitgeber für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern in Form von Zuschüssen zu den Arbeitsentgelten erhalten. Die Zuschüsse dienen dem Ausgleich von erwarteten Minderleistungen, die bspw.… …   Deutsch Wikipedia

  • Eingliederung von Arbeitnehmern — ⇡ Eingliederungszuschuss, ⇡ Einstellungszuschuss …   Lexikon der Economics

  • EGZ — Eingliederungszuschüsse können Arbeitgeber für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern in Form von Zuschüssen zu den Arbeitsentgelten erhalten. Die Zuschüsse dienen dem Ausgleich von Minderleistungen, die bspw. auf Grund einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitslosenversicherung — geschaffen 1927 durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16.7.1927. I. Rechtsgrundlage:⇡ Sozialgesetzbuch III vom 27.3.1997 m.spät.Änd. II. Durchführung:Träger ist die ⇡ Bundesagentur für Arbeit (BA),… …   Lexikon der Economics

  • Behindert — Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind. In aktuellen Ansätzen zur Definition einer Behinderung nehmen neben medizinisch definierten… …   Deutsch Wikipedia

  • Behinderte — Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind. In aktuellen Ansätzen zur Definition einer Behinderung nehmen neben medizinisch definierten… …   Deutsch Wikipedia

  • Behinderter — Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind. In aktuellen Ansätzen zur Definition einer Behinderung nehmen neben medizinisch definierten… …   Deutsch Wikipedia

  • Menschen mit Beeinträchtigung — Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind. In aktuellen Ansätzen zur Definition einer Behinderung nehmen neben medizinisch definierten… …   Deutsch Wikipedia

  • Menschen mit Behinderung — Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind. In aktuellen Ansätzen zur Definition einer Behinderung nehmen neben medizinisch definierten… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”